Gesetzgebung

Vorschriften für das Fahren mit iScoter E scooter mit straßenzulassung Produkten in Deutschland

Der E9 Max, E9, E9Pro haben die Allgemeine Betriebserlaubnis und fällt somit unter die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge. Er darf auf öffentlichen Straßen und Radwegen gefahren werden.

Hier die wichtigsten Facts zu dem Fahren mit dem e scooter:
• E-Scooter sind auf Radwegen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Bürgersteig dürfen sie nicht fahren.
• Ein Führerschein wird nicht benötigt. Das Mindestalter für das Fahren mit einem E-Scooter liegt bei 14 Jahren.
• Eine Helmpflicht besteht für E Scooter nicht – wir empfehlen aber, sich mit einem Helm zu schützen.
• Eine Haftpflichtversicherung für den E Scooter ist zwingend vorgeschrieben. Diese wird mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette am Roller nachgewiesen.
• Die Mitnahme in Bus und Bahn wird generell genehmigt, hängt aber von dem jeweiligen Verkehrsbetrieb ab. Bitte informiere dich bei deinem lokalen Verkehrsbetrieb, um genaue Informationen zu erhalten.
• Mit dem Versicherungskennzeichen kommt die Haftpflicht-Versicherung bei Unfällen für Schäden an Dritten auf. Für eigene Schäden haftet der Fahrer selbst.

Welche Voraussetzungen muss ein E-Scooter erfüllen, damit er am öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen darf?
• Lenk- oder Haltestange
• Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h
• Max. Antriebsleistung: 500 Watt
• Beleuchtung
• Zwei voneinander unabhängige Bremsen
• Gültige Versicherungsplakette

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Kraftfahrt-Bundesamts